Dr. med. Henning Jäschke

Allgemeines

Allgemeines zur Akupunktur


Die Chinesische Medizin betrachtet – ebenso wie einige „Schulen“ der Philosophie im klassischen Griechenland – den Menschen von je her als untrennbare Gesamtheit, während es in der westlichen Schulmedizin üblich und gehandhabt ist, Gesundheitsstörungen speziellen ärztlichen Fachrichtungen zuzuteilen. Chinesische Medizin definiert sich dahingehend, dass sie nicht nur versucht, bestehende Krankheiten zu heilen, sondern der Entstehung schwerer und chronischer Erkrankungen bereits im Vorfeld, also vorbeugend zu begegnen.


Ein wesentliches Element der traditionellen Chinesischen Medizin ist die Akupunktur, die auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine Vielzahl von Indikationen empfohlen wird. Das Spektrum von Krankheitsbildern, bei denen Akupunktur sinnvolle Anwendung finden kann, ist sehr breit.

In die westliche Medizin hat die Akupunktur insbesondere bei der Behandlung orthopädischer Krankheitsbilder Eingang gefunden. Aber auch bei Allergien, beim Hörsturz und zahlreichen anderen Erkrankungen hat sie sich als wirksame therapeutische Behandlungsmethode etabliert.

In etlichen Fällen ist die „Nadeltherapie“ ebenso wirksam oder gar effektvoller als „westliche“ Therapieformen.

Die Wirksamkeit der Akupunktur bei zahlreichen Krankheitsbildern wurde bereits vielfach in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen. Dennoch übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen – gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 19.09.2006 – die Kosten für die Körperakupunktur lediglich für die Indikationen „chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule“ und „chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose“.    

Die genaue Aussage zu den anerkannten Indikationen ( §1 Nr. 1 und 2 der QS-Vereinbarung Akupunktur) lautet:

„ 1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz).

2. Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Hinweis: Gemäß § 5 Abs.1 Nr. 2 der QS-Vereinbarung Akupunktur ist zu überprüfen, dass vor der Akupunktur ein mindestens sechsmonatiges ärztlich dokumentiertes Schmerzintervall vorliegt.“