Dr. med. Henning Jäschke

Privatpraxis - Warum?

Hintergrund


Im Sozial-Gesetzbuch Gesetzliche Versicherungen V (SGB V) sind die Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. In §12 Absatz 1 wird das Wirtschaftlichkeitsgebot vorgeschrieben:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder wirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erlaubt demnach ausschließlich die als „ausreichend“ definierten Leistungen, welche zugleich wirtschaftlich, notwendig und zweckmäßig sind.


Für den gesetzlich Versicherten wie auch für den Arzt bedeutet dies eine klare Beschränkung auf das nach Ansicht der Gesetzlichen Krankenversicherung Notwendige. Das sind in der Regel:

- die Abklärung behandlungsbedürftiger Beschwerden
- die Behandlung bestehender Erkrankungen und
- Notfälle

Das klingt noch nicht allzu problematisch. Hinzu kommt jedoch, dass dem Hausarzt – unabhängig davon, wie oft die Patientin/der Patient zur Untersuchung/Behandlung vorstellig wird – gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) von der Kassenärztlichen Vereinigung nur ca. rund 35 Euro für das gesamte Quartal vergütet werden. 

Unbenommen dieser Pauschalvergütung steigt – allein durch den demographischen Wandel (unsere Bevölkerung wird immer älter!) und die damit verbundene Zunahme behandlungsintensiver Erkrankungen – der Versorgungsbedarf der Bevölkerung, ganz besonders der Bedarf an hausärztlicher Versorgung.

Dem steht ein Gesundheitssystem gegenüber, welches durch Bürokratie und Lobbyismus fehlgeleitet ist und welches ärztlicher Leistung statt mit Wertschätzung, mit ständigem Misstrauen begegnet

Der Alltag eines Kassenarztes wird seit Jahren durch immer neue Reglementierungen, Vorschriften und Zielvorgaben – und dies zudem immer praxisferner – bestimmt.

Um die Behandlung der Patienten nicht durch Kürzungen der Praxisöffnungszeiten zu gefährden, sieht sich der Kassenarzt zunehmend mit einer Situation konfrontiert, in der er immerfort dazu genötigt wird, die für die Erledigung bürokratischer Aufgaben notwendigen Stunden aus den sprechstundenfreien Zeiten zu rekrutieren. 

Resultat der jahrelang fehlgeleiteten Gesundheitspolitik ist letztlich ein immer enger geschnürtes wirtschaftliches Korsett welches sowohl in der stationären wie auch der ambulanten Versorgung zur sog. „Drehtürmedizin“ zwingt.

Seit dem 04. Januar 2010 steht unsere Praxistür jedem Patienten, der die Hilfe meiner Praxis in Anspruch nehmen möchte, offen. Seither versuchen wir alles zu geben, um unseren Patienten – im Sinne einer umfassenden Gesundheitsversorgung – in allen medizinischen Belangen als kompetenter Partner zur Seite zu stehen. 

Das Wohl unserer Patienten lag uns stets am Herzen. Ein Wechsel zur „Drehtürmedizin“ kam daher für uns niemals in Frage.

Aus diesem Grund habe ich mich nach einem langen und intensiven Überlegungsprozess dazu entschieden meine Zulassung zur Betreuung gesetzlich krankenversicherter Patienten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 zurückzugeben.

Weitergehende Erläuterungen über die Beweggründe für den einschneidenden Schritt, der Rückgabe der Kassenzulassung, entnehmen Sie bitte meinem umfassenden Informationsschreiben. (Download)