Dr. med. Henning Jäschke

Kosten


Paragraph 12 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz besagt, dass Ärzte für Leistungen eine angemessene Vergütung auf Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen haben. Die Sätze dieser Gebührenordnung dürfen dabei nicht in unlauterer Weise unterschritten werden.

Eine unentgeltliche Leistungserbringung ist demzufolge als berufswidriges Verhalten zu werten.

Allzu oft erbringen Ärzte Leistungen, welche sie aus Wohlwollem dem Patienten gegenüber nicht in Rechnung stellen. Es sind jedoch Fälle bekannt, in denen seitens des zuständigen Finanzamtes dennoch Steuern für solche Leistungen eingefordert wurden, in Kenntnis dessen, dass der Arzt verpflichtet gewesen wäre, diese Leistungen zu liquidieren. Letztlich wurden die Leistungen dann nicht nur unentgeltlich erbracht, sondern der Arzt musste dafür auch noch bezahlen.

Sie werden daher verstehen, dass wir Leistungen grundsätzlich nicht kostenneutral erbringen können und dürfen.

Die Vergütung sämtlicher in unserer Praxis erbrachten Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Sollten sie Interesse an bzw. Fragen haben, so werden wir Ihnen selbstverständlich gerne umfassend Auskunft geben.