Dr. med. Henning Jäschke

Mein Anspruch


Die Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz formuliert unter § 11 (Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden):

„(1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte den Patientinnen und Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

(2) Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es, diagnostische oder therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen und Patienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbesondere bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern.“


Ich erhebe den Anspruch, das sämtliche von mir angebotenen Leistungen dem Anspruch einer sinnvollen und hohem medizinischen Standard entsprechenden Versorgung gerecht werden.

Diagnostische und therapeutische Verfahren, die nicht den Grundsätzen einer Evidenz basierten Medizin (wissenschaftlicher Nachweis des diagnostischen oder therapeutischen Nutzens) Stand halten, werden von mir nicht angeboten!

Vor diesem Hintergrund werden Sie bei mir vergeblich nach Angeboten wie z.B. Magnetfeldtherapie, Sauerstoffvitalisierungskuren, Pendeln oder sonstigen für mich fragwürdigen Diagnostik- oder Behandlungsmethoden Ausschau halten.

Solche Methoden überlasse ich gerne den paramedizinisch tätigen Anbietern, die für diese Leistungen zum Teil horrende Summen verlangen.

Ich trage Gewähr dafür, dass sämtliche Leistungen die ich Ihnen anbiete die dafür in Rechnung gestellten Kosten wert sind und jeweils vor dem Hintergrund einer nachgewiesenen fundierten Ausbildung erfolgen.

Dennoch muss ich darauf hinweisen, dass ich natürlich keine Garantie dafür übernehmen kann, dass eine Diagnostik eine bisher unentdeckte Erkrankung mit absoluter Sicherheit aufdeckt oder eine Therapie immer den gewünschten Erfolg bringt. Das wäre weder ehrlich, noch wäre eine solche Behauptung ethisch vertretbar.

Seien Sie immer skeptisch, wenn jemand Ihnen hundertprozentige diagnostische Sicherheit oder gar die absolute Heilung einer schweren oder chronischen Erkrankung verspricht.

Im Einzelfall mag dies zwar zutreffen, aber im Grundsatz erscheinen mir Personen die Ihnen solche Versprechungen machen als hochgradig unseriös, zumal sie mit solchen Zusagen der oben zitierten Berufordnung wohl kaum entsprechen können.