Dr. med. Henning Jäschke

Was bedeutet das?


Seit Aufgabe der Kassenzulassung kann meine Praxis eine Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr anbieten.

Das Ende der kassenärztlichen Zulassung bedeutet jedoch nicht, dass wir die Betreuung von Kassenpatienten einstellen mussten. Mein Team und ich stehen jedem Patienten auch weiterhin in gewohnter Weise und in der bewiesenen Qualität zur Verfügung.

Allerdings müssen unsere gesetzlich kassenversicherten Patienten (Kassenpatienten) die Behandlungskosten seit dem 01. Januar 2018 selbst übernehmen. Basis für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.

Wir empfehlen allen gesetzlich versicherten Patienten, sich vor einer Behandlung in unserer Praxis mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Möglichkeit einer Rückerstattung von Behandlungskosten zu klären. Denn gesetzlich Krankenversicherte haben gem. SGB V ein Anrecht das Kostenerstattungsprinzip in Anspruch zu nehmen.