Dr. med. Henning Jäschke

Allgemeines

Allgemeines zur Chirotherapie


Sowohl im Begriff „Chirotherapie“ (griechisch) als auch in der Bezeichnung „manuelle Therapie“ (lateinisch) steckt das Wort „Hand“. Beide Begriffe werden gleichbedeutend verwendet.

Es handelt sich bei der Chirotherapie um ein uraltes medizinisches Behandlungsprinzip. Bereits aus dem alten Ägypten ist die Anwendung manueller Techniken zur Heilbehandlung überliefert.

Nachdem die manuelle Therapie im Gebiet Deutschlands und Europas im und nach dem Mittelalter von der Schulmedizin vernachlässigt wurde, und das Feld über lange Zeit den sog. „ Knochenbrechern“ und „Einrenkern“ überlassen war, erinnerte sich die klassische Medizin erst nach dem II. Weltkrieg wieder der „alten“ Techniken.

Mittlerweile ist die Chirotherapie ein medizinisch anerkanntes, etabliertes Therapieverfahren und aus der modernen Medizin nicht mehr wegzudenken. So schreibt beispielsweise die Weiterbildungsordnung für Orthopäden den Erwerb von Grundkenntnissen in der manuellen Therapie verbindlich vor.

„Chirotherapie“ ist eine berufsrechtlich geschützte ärztliche Zusatzbezeichnung, die 1. nur ausgebildete Ärzte und dies 2. nur nach Absolvieren einer genau festgelegten und umfangreichen Ausbildung führen dürfen.

Diese Zusatzbezeichnung ist klar vom „Chiropraktiker“ zu unterscheiden. Dieser bedient sich einer nicht berufsrechtlich geschützten Tätigkeitsbezeichnung, die sich im Prinzip jeder Arzt, aber ggf. auch ein Nichtmediziner - schlimmstenfalls ohne jede medizinisch-fachliche Vorkenntnisse - auf sein Praxisschild schreiben kann.