Allgemeines
Allgemeines zum Fliegerarzt
Im fliegerischen Bereich findet der Begriff „Fliegerarzt“ Anwendung auf einen speziell qualifizierten Arzt, der behördlich bestellt ist, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten und Flugsicherungspersonal erforderliche medizinische Begutachtung durchzuführen und im Auftrag der zuständigen Erlaubnisbehörde medizinische Tauglichkeitszeugnisse (Flugtauglichkeits-zeugnis/Medical) auszustellen.
Im Amtsdeutsch wird der Fliegerarzt in Deutschland seit Einführung der europäischen Tauglichkeitsrichtlinien JAR-FCL3 ausschließlich als Flugmedizinischer Sachverständiger bezeichnet. In den englischen Versionen der Regelwerke der Europäischen Luftsicherheitsbehörde EASA wird er als Aeromedical Examiner (AME) bezeichnet.
Die Tätigkeit als Fliegerarzt erfordert Kenntnisse der besonderen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während des Fluges ausgesetzt ist, insbesondere der Flugphysiologie. Die Weiterbildungskurse für Fliegerärzte finden in Deutschland bei der Lufthansa und der Bundeswehr statt. Die Absolvierung dieser Kurse berechtigt noch nicht zur Leitung einer Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle. Die Zulassung erfolgt einerseits durch das Luftfahrt-Bundesamt für die Aeromedical Centers und die Flugmedizinischen Sachverständigen der Klasse 1 und andererseits durch die Luftfahrtbehörden der Länder für die Flugmedizinischen Sachverständigen der Klasse 2.
Die Voraussetzungen für die amtliche Bestellung als Flugmedizinischer Sachverständiger (Fliegerarzt) sind geregelt in der
Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG.
Im Jahr 1990 habe ich in der Sportfluggruppe am zwischenzeitlich von der Bundeswehr aufgegebenen Heeresfliegerstandort Mendig meine fliegerische Ausbildung begonnen. Seit 1994 bin ich im Besitz der Privatpilotenlizenz für Segelflugzeuge. Über Jahre aktives Mitglied im Flugsportverein Bad Neuenahr, habe ich die Liebe zur Fliegerei nie verloren.
Im Frühjahr 2005 wurde ich am Flugmedizinischen Institut der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck zum Fliegerarzt ausgebildet.
Mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr und meiner Niederlassung in eigener Praxis erhielt ich von der Bezirkregierung Düsseldorf die Zulassung als Flugmedizinische Untersuchungsstelle.
Als Flugmedizinischer Sachverständiger bin ich berechtigt, Tauglichkeitsuntersuchungen für die Tauglichkeitsklasse 2 durchzuführen, das heißt für:
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Privatflugzeugführer,
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Privathubschrauberführer,
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Segelflugzeugführer,
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Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
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Führer von Luftsportgeräten
Wie die meisten Fliegerärzte in Deutschland bin ich aktives Mitglied im Deutschen Fliegerarztverband.