Dr. med. Henning Jäschke

Gültigkeitsdauer

Gültigkeitsdauer Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Für Tauglichkeitsuntersuchungen Klasse 2 gilt gemäß EASA-Richtlinien eine Gültigkeitsdauer von:
  • 60 Monaten (Alter bis 39 Jahre)
  • 24 Monaten (Alter 40 – 49 Jahre)
  • 12 Monaten (Alter über 50 Jahre)

Gültigkeitsdauer LAPL

Für Tauglichkeitsuntersuchungen LAPL gilt gemäß EASA-Richtlinien eine Gültigkeitsdauer von:
  • 60 Monaten (Alter bis 39 Jahre)
  • 24 Monaten (Alter über 40 Jahre)


Bei wiederholter Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses beginnt die Gültigkeit am Tag des Abschlusses der Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung.

Wird die Verlängerungsuntersuchung innerhalb der letzten 45 Tage vor dem Ablauf der Gültigkeit des vorhergehenden Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt, bestimmt sich die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses nach Abs.2 vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit des vorangehenden Tauglichkeitszeugnisses.

Für weitere Informationen sei auf die neuen
Rechtsvorschriften nach EASA ab 09.04.2013 verwiesen:
Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG