Tauglichkeitszeugnis
TauglichkeitszeugnisSollten Sie sich für das Segel- oder Motorfliegen als eines der schönsten Hobbys entscheiden und sich dafür der erforderlichen flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung unterziehen wollen, so bitten wir Sie um frühzeitige telefonische Terminabsprache.
Da flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, erfolgt die Abrechnung je nach Aufwand entsprechend der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu fairen Konditionen. Im Regelfall belaufen sich die Kosten für die Untersuchung auf 100 bis 200 Euro (in Abhängigkeit von Alter, zu prüfenden Vorerkrankungen o. a. Besonderheiten). Die Rechnung erhalten sie unmittelbar im Anschluss an die Tauglichkeitsuntersuchung. Bitte bereiten Sie sich auf die direkte Begleichung vor, da der Rechnungsbetrag gemäß gängiger Praxis unmittelbar nach der Untersuchung fällig wird.
Gern können Sie Ihre Flugtauglichkeitsuntersuchung auf Wunsch zu einem umfassenden allgemeinen körperlichen Gesundheits-Check ausweiten. Sollten Sie dies wünschen, verweisen wir freundlich auf unser Angebot der individuellen Gesundheitsvorsorge.
Es kommt vor, dass Erkrankungen eine Flugtauglichkeit a priori ausschließen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob bei Ihnen eine solche Vorerkrankung vorliegt, so können Sie selbstverständlich gern selbst Einblick in die gültigen Bestimmungen über die Anforderungen an die Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals gem. den Rechtsvorschriften nach EASA ab 09.04.2013 nehmen, um eventuell unnötige Kosten für die Tauglichkeitsuntersuchung zu vermeiden:
Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des europäischen Parlaemnts und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG
Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED1