Dr. med. Henning Jäschke

Allgemeines

Allgemeines zur Neuraltherapie


Während das Akupunktur-Verfahren in der Medizin schon in vorchristlicher Zeit und vornehmlich im asiatischen Raum bereits seit mehreren Jahrtausenden als bedeutende Methode der traditionell chinesischen Heilkunst angewendet wurde, ist die Neuraltherapie ein vergleichsweise junges therapeutisches Verfahren.
Es wurde vor erst ca. hundert Jahren von den Ärzten Ferdinand und Walter Hunecke entwickelt.

Der britische Neurologe Henry Head entdeckte im Jahr 1893, dass kranke Organe Schmerzen und Veränderungen an bestimmten Hautarealen, den „Head`schen Zonen“ (sog. Dermatomen) hervorrufen können. Er postulierte anatomische Verbindungen zwischen den Hautarealen und den inneren Organen.

Die Neuraltherapie macht sich die von Henry Haed beschriebenen Verbindungen zwischen Organen und Hautoberfläche zu Nutze. Werden die entsprechenden Hautareale behandelt, so kann über die verbindenden Nervenbahnen auf die inneren Organe eingewirkt werden (sog. cuti-visceraler Reflex).

Alle lebenswichtigen Körperfunktionen wie z.B. Stoffwechsel und Durchblutung, Körpertemperatur und Zellatmung, Energiehaushalt und Säure-Basen-Gleichgewicht werden in Ihrer Gesamtheit über das Nervensystem reguliert. Hier setzt die Neuraltherapie an.

Sowohl Akupunktur als auch Neuraltherapie sind in der modernen Medizin voll etabliert, wobei die Akupunktur – zumindest bei medizinischen Laien – als Verfahren einen vergleichsweise wesentlich höheren Bekanntheitsgrad genießt. Dies jedoch zu Unrecht, zumal auch die Neuraltherapie aus der modernen wissenschaftlich orientierten Medizin nicht mehr wegzudenken und der Akupunktur in ihrer Effektivität zumindest ebenbürtig ist.


Als überzeugter Schulmediziner bin ich – nach anfänglicher Skepsis gegenüber dem alternativ-medizinischen Ansatz von Neuraltherapie und Akupunktur – aus jahrelanger eigener Praxiserfahrung zum überzeugten Verfechter dieser beiden Heilverfahren geworden und wende sie häufig und mit Erfolg zum Nutzen der mir anvertrauten Patienten an.

Zwar ist die Wirksamkeit der Neuraltherapie durch eine große Zahl eindrucksvoller Heilerfolge nachgewiesen und durch klinische Studien belegt. Leider konnte sich dennoch der Gemeinsame Bundesauschuss der Kassenärztlichen Vereinigungen bisher nicht dazu entschließen, dieses Verfahren in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.