Tauchtauglichkeit
Tauchtauglichkeit
Das Sporttauchen erfreut sich zunehmender Beliebtheit, die Zahl der Tauchanfänger wie auch der erfahrenen Taucher steigt stetig. Immer wieder werden aber auch Tauchunfälle in stehenden oder fließenden Gewässern gemeldet, sei es aus Unerfahrenheit oder schlichtweg aus Sorglosigkeit. Dies nicht zuletzt auch wegen gesundheitlicher Ursachen wie unerkannten Herzproblemen, Atemnot, Eigenüberschätzung u.ä..
Um derartigen Unfällen vorzubeugen, werden seit geraumer Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar bindend vorgeschrieben, ohne die beispielsweise berufsmäßige Taucher der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr keinen Fuß ins Wasser setzen würden.
Die „Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin“ (GTÜM) unterhält eine online abrufbare Datenbank der von ihr zertifizierten Tauchärzte, die über eine umfassende taucherärztliche Ausbildung verfügen, und die fachkundig verbindlich Tauch-Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen.
Noch dürfen die offiziellen Tauglichkeitszertifikate der GTÜM, der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) und der Schweizerischen Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin (SUHMS) von allen Ärzten ausgestellt werden, sofern sich diese an die aktuellen Richtlinien der o.a. Organisationen halten.
Leider ist bekannt, dass immer wieder Bescheinigungen durch Ärzte ausgestellt werden, die weder Kenntnisse der Tauchmedizin haben, noch fachlich oder ausstattungstechnisch dafür qualifiziert sind.
Das kann im Einzelfall zu bedenklichen Gefährdungen des Tauchanfängers führen!
Wenn – wie in einer Sporttaucherzeitschrift konkret nachzulesen – eine formlose „Tauchfähigkeitsbescheinigung“ sich lediglich darauf beschränkte, „…ein normales Hörvermögen bei beiderseits reizlosen und intakten Trommelfellen bei insgesamt unauffälligem Spiegelbefund...“ festzustellen, jedoch keinerlei Gespräch zur Krankenvorgeschichte geführt wurde, kein Lungenfunktionstest, kein EKG und keine Blutuntersuchung erfolgte, dann ist das bedenklich, wenn nicht gar ein völlig unverantwortliches ärztliches Handeln.
Ein solches Gefälligkeitstestat ist unnütz, wenn nicht sogar gefährlich!
Im geschilderten Fall wurde dem Taucher ein Nasenspray „zum besseren Druckausgleich“ empfohlen. Erfahrene Taucher und auch der ausgebildete Taucherarzt wissen, dass die Anwendung von Nasensprays im Tauchsport schwer wiegende Komplikationen nach sich ziehen kann, weshalb solche im Vorgriff zu einem Tauchgang niemals zur Anwendung kommen dürfen.
Tauchen ist kein Sport, den man leichtsinnig oder ohne kompetente taucherärztliche Untersuchung durchführen darf, will man nicht mit seiner Gesundheit oder ggf. seinem Leben spielen.
Als nach den Richtlinien der GTÜM ausgebildeter und von der Deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin anerkannter Taucherarzt und selbst Taucher stehe ich Ihnen für dieses sportliche Hobby gerne beratend in allen tauchmedizinischen Fragen zur Verfügung und garantiere eine fachkompetente Tauch-Tauglichkeitsuntersuchung und Betreuung.
Um derartigen Unfällen vorzubeugen, werden seit geraumer Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar bindend vorgeschrieben, ohne die beispielsweise berufsmäßige Taucher der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr keinen Fuß ins Wasser setzen würden.
Die „Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin“ (GTÜM) unterhält eine online abrufbare Datenbank der von ihr zertifizierten Tauchärzte, die über eine umfassende taucherärztliche Ausbildung verfügen, und die fachkundig verbindlich Tauch-Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen.
Noch dürfen die offiziellen Tauglichkeitszertifikate der GTÜM, der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) und der Schweizerischen Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin (SUHMS) von allen Ärzten ausgestellt werden, sofern sich diese an die aktuellen Richtlinien der o.a. Organisationen halten.
Leider ist bekannt, dass immer wieder Bescheinigungen durch Ärzte ausgestellt werden, die weder Kenntnisse der Tauchmedizin haben, noch fachlich oder ausstattungstechnisch dafür qualifiziert sind.
Das kann im Einzelfall zu bedenklichen Gefährdungen des Tauchanfängers führen!
Wenn – wie in einer Sporttaucherzeitschrift konkret nachzulesen – eine formlose „Tauchfähigkeitsbescheinigung“ sich lediglich darauf beschränkte, „…ein normales Hörvermögen bei beiderseits reizlosen und intakten Trommelfellen bei insgesamt unauffälligem Spiegelbefund...“ festzustellen, jedoch keinerlei Gespräch zur Krankenvorgeschichte geführt wurde, kein Lungenfunktionstest, kein EKG und keine Blutuntersuchung erfolgte, dann ist das bedenklich, wenn nicht gar ein völlig unverantwortliches ärztliches Handeln.
Ein solches Gefälligkeitstestat ist unnütz, wenn nicht sogar gefährlich!
Im geschilderten Fall wurde dem Taucher ein Nasenspray „zum besseren Druckausgleich“ empfohlen. Erfahrene Taucher und auch der ausgebildete Taucherarzt wissen, dass die Anwendung von Nasensprays im Tauchsport schwer wiegende Komplikationen nach sich ziehen kann, weshalb solche im Vorgriff zu einem Tauchgang niemals zur Anwendung kommen dürfen.
Tauchen ist kein Sport, den man leichtsinnig oder ohne kompetente taucherärztliche Untersuchung durchführen darf, will man nicht mit seiner Gesundheit oder ggf. seinem Leben spielen.
Als nach den Richtlinien der GTÜM ausgebildeter und von der Deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin anerkannter Taucherarzt und selbst Taucher stehe ich Ihnen für dieses sportliche Hobby gerne beratend in allen tauchmedizinischen Fragen zur Verfügung und garantiere eine fachkompetente Tauch-Tauglichkeitsuntersuchung und Betreuung.