Dr. med. Henning Jäschke

Impfpflicht


Einige Länder Asiens sind zumindest theoretisch von Gelbfieber bedroht (Überträgermücke und infizierbare Affen nachgewiesen), ohne dass die Krankheit dort bislang ausgebrochen ist.

Um zu vermeiden, dass das Virus eingeschleppt wird und sich auf Dauer festsetzen kann, verlangen diese und andere Länder von ausländischen Besuchern eine vorherige Impfung, wenn diese durch Gelbfiebergebiete gereist sind (gilt auch für Transitreisende).
Sie muss durch eine Impfbescheinigung nachgewiesen werden, die 10 Tage nach der Impfung wirksam wird und 10 Jahre lang gültig ist. Eine
Liste über alle Länder, die eine Gelbfieberimpfung verlangen, wird von der WHO veröffentlicht.

Kann die Impfung aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden, ist eine Befreiung von der Impfpflicht möglich.
Diese Befreiung darf – ebenso wie die Impfung selbst – nur von einer von der WHO anerkannten Impfstelle vorgenommen werden und muss durch ein Impfbefreiungszeugnis (Exemption Certificate) dokumentiert werden.