Untersuchung
Untersuchungsumfang (Klasse 2)
Für die Durchführung einer Erstuntersuchung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Luftfahrerschein (gilt für Scheininhaber)
- Brillenträger: 1.) Ihre aktuelle Brille
2.) den Brillenpass und/oder den letzten augenärztl. Befund - Ihr letztes flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis (nicht bei Erstuntersuchung)
- Falls Sie Auflagen oder Einschränkungen im letzten Medical eingetragen haben, die diesbezüglichen Befunde und das Auflagenblatt
- medizinische Vorbefunde (sofern vorhanden)
- Ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses
-> (Anleitung zum Ausfüllen des Antrages) - Einen aktuellen Augenärztlichen Untersuchungsbericht (s.u.) -> Anleitung zum Ausfüllen des augenärztlichen Untersuchungsberichtes
- Brille/Kontaktlinsen (sofern eine Sehhilfe benötigt wird)
- Sofern der Erwerb einer Instrumentenflugberechtigung beabsichtigt wird, einen aktuellen HNO-Ärztlichen Untersuchungsbericht -> Anleitung zum Ausfüllen des HNO-ärztlichen Untersuchungsberichtes
- Eine volle Blase (die Urin- untersuchung ist Pflicht bei jeder Untersuchung!)
Richten Sie sich bitte eine Untersuchungsdauer von ca. einer Stunde ein.
Folgende Untersuchungen sind erforderlich:
- Augenärztliche (Vor-)Untersuchung (s.o.)
- bei der Erstuntersuchung
- später bei Erstverordnung oder Änderung von Brillenglas- oder Kontaktlinsen- stärken und jeder Augenerkrankung, Verletzung und/oder Operation - HNO-ärztliche (Vor-)Untersuchung, sofern notwendig (s.o.)
- vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
- Gewichtsbestimmung, Größenbestimmung
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- EKG
- bei der Erstuntersuchung
- bei ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres
- alle 2 Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres
- sowie jederzeit wenn indiziert - Ergometrie nur wenn indiziert
- Lungenfunktionsprüfung nur wenn indiziert
- Urinuntersuchung bei jeder Untersuchung
- Laboruntersuchung
- Lipidstatus bei der ersten Untersuchung nach dem 40. Lebensjahr oder bei mehr als 2 koronaren Risikofaktoren
- Kl. BB, GGT, Kreatinin, BZ wenn indiziert
- HbA1 ab dem 60. Lebensjahr - Audiometrie (Hörprüfung), sofern notwendig (s.o.)
- bis zum 40. Lebensjahr alle 60 Monate
- ab dem 40. Lebensjahr alle 24 Monate
Diese Untersuchungen stellen den Mindestumfang nach EASA dar. Ergeben sich Hinweise auf das Vorliegen flugmedizinisch relevanter Erkrankungen, ist der Fliegerarzt verpflichtet, diese zu berücksichtigen und ggf. weitere Untersuchungen zu veranlassen.